Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung erkennt der Gast die allgemeinen Geschäftsbedingungen an und ist an seine Anmeldung gebunden.
 
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Vertragserfüllung – gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft, Schadenersatz an den Gast zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen
 
- bei der Übernachtung exklusive Nebenkosten: 0% des Übernachtungspreises
- bei der Übernachtung inklusive Nebenkosten: 20% des Übernachtungspreises
- bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung): 40% des Pensionspreises.
 
Den Vertragsparteien ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Der Gast hat aufgrund der tarifvertraglichen Verpflichtungen des Gastgebers das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf den ermäßigten Preis zu zahlen.
 
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte anderweitig zu vergeben. Bis dahin hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
 
Reist der Gast vorzeitig ab, so kann der Gastgeber ebenfalls das volle vereinbarte Entgelt verlangen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet oder anderweitig vergütet.

 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
 
 



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